Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Seit Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend für uns.
Wir informieren Sie, was sich dadurch für Sie ändert und was Sie in Zukunft berücksichtigen müssen:
Ihre Versicherungskarte muss im gleichen Quartal ( Beginn Q1: 1.1., Q2: 1.4., Q3: 1.7., Q4: 1.10.) bei uns in der Praxis vorgelegt werden. Sonst ist eine Ausstellung des E-Rezeptes nicht möglich.
Auf dem E-Rezept werden (fast) alle Medikamente verordnet, die Sie bisher auf dem "rosa Rezept" bekommen haben.
Die E-Rezepte, die als Folgerezept bestellt werden, können wir erst ausstellen, wenn uns die Karte für das Quartal vorliegt.
Für die Abholung in der Apotheke benötigen Sie keinen Ausdruck mehr von uns, sondern nur noch Ihre Versicherungskarte.
Bitte beachten Sie, dass folgende Dinge noch nicht als E-Rezept möglich sind und wie gewohnt bei uns in der Praxis in Papierform verordnet und abgeholt werden müssen:
- Medizinprodukte (Verbandsmittel, BZ-Teststreifen, Movicol etc.)
- Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, Inkontinzenzartikel etc.)
- BTM-Rezepte
- Privat-Rezepte/Grüne Rezepte
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de oder bei Ihrer Versicherung.