Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Wir stellen um auf das E-Rezept.
Wir informieren Sie, was sich dadurch für Sie ändert und was Sie in Zukunft berücksichtigen müssen:
Ihre Versicherungskarte muss zu Beginn des Quartals (01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.) bei uns in der Praxis vorgelegt werden. Sonst ist eine Ausstellung des E-Rezeptes nicht möglich.
Auf dem E-Rezept werden die Medikamente verordnet, die Sie bisher auf dem "rosa Rezept" bekommen haben.
Die E-Rezepte, die als Folgerezept bestellt werden, sollten Sie frühzeitig bei uns bestellen, da Sie diese erst am Folgetag in der Apotheke mit Ihrer Versicherungskarte abholen können.
Für die Abholung in der Apotheke benötigen Sie keinen Ausdruck mehr von uns, sondern nur noch Ihre Versicherungskarte.
Bitte beachten Sie, dass folgende Dinge noch nicht als E-Rezept möglich sind und wie gewohnt bei uns in der Praxis in Papierform verordnet und abgeholt werden müssen:
- Medizinprodukte (Verbandsmittel, BZ-Teststreifen, Movicol etc.)
- Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, Inkontinzenzartikel etc.)
- BTM-Rezepte
- Privat-Rezepte
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de oder bei Ihrer Versicherung.